§ 20 FeV · Neuerteilung nach Entzug
Neustart nach dem Führerscheinentzug.
Du hast deinen Führerschein verloren und willst zurück auf die Straße. Wir kennen den Weg. Kein Verhör, keine Wertung — nur ein strukturierter Plan, wie du die Wiedererteilung angehst und bestehst.
- § 20 FeV — Neuerteilung
- Kein Urteil, kein Druck
- Langenfeld
- Erstligareife Ausbildung
Was dahintersteckt
§ 20 FeV — was das bedeutet.
Die Neuerteilung nach § 20 FeV ist kein zweiter Erstführerschein — sie hat eigene Anforderungen. Im Erstgespräch klären wir genau, was in deinem Fall gilt, welche Unterlagen die Behörde braucht und wie der Ablauf aussieht.
Wann § 20 FeV für dich gilt
- Dein Führerschein wurde gerichtlich oder behördlich entzogen
- Die Sperrfrist ist abgelaufen — oder die angeordnete MPU ist bestanden
- Du beantragst die Fahrerlaubnis neu, du verlängerst sie nicht
- Dein alter Schein gilt rechtlich als ungültig
- Die Führerscheinstelle entscheidet, welche Nachweise sie verlangt
Was anders läuft als beim Erstführerschein
- In der Regel durchläufst du Theorie und Praxis vollständig neu
- Was genau verlangt wird, legt deine Führerscheinstelle im Einzelfall fest
- Dein Fahrkönnen ist meist noch da — die Ausbildung geht deutlich schneller
- Wir begleiten den Behördenweg und die Nachsorge nach der MPU
- Klarer Plan statt Raten: du weißt immer, wo du stehst
Warum Erste Liga
Dein Neustart in guten Händen.
Kein Urteil, kein Verhör
Was war, ist vorbei. Wir schauen nach vorne: was jetzt kommt, wie schnell es geht, was du konkret tun musst.
Behördenweg inklusive
Antrag, Formulare, Fristen, Führungszeugnis — wir sagen dir Schritt für Schritt, was wann wo einzureichen ist.
Effizient zur Prüfung
Dein Fahrkönnen ist oft noch da. Wir bauen gezielt dort auf und melden dich erst an, wenn du wirklich bereit bist.
So läuft es
Von der Sperrfrist zur neuen Fahrerlaubnis.
- Erstgespräch01 / 04
Lage klären, Plan machen.
Wir besprechen deinen Fall: Entzugsgrund, Sperrfrist, MPU-Status. Danach weißt du genau, was vor dir liegt und wie wir es angehen.
- Behörde & Anmeldung02 / 04
Unterlagen, Antrag, Formalitäten.
Führungszeugnis, Sehtest, ärztliches Attest, Antrag bei der Führerscheinstelle — wir führen dich durch jeden einzelnen Schritt.
- Ausbildung03 / 04
Theorie & Fahrstunden — strukturiert.
Theorie nach aktuellem Lehrplan, dazu alle Pflicht- und Sonderfahrten. Dein Fahrlehrer weiß von Anfang an, wo du stehst.
- Prüfung04 / 04
Erst anmelden, wenn du bereit bist.
Wir melden dich an, wenn wir beide sagen: du bist bereit. Kein Druck, kein Kalender-Optimismus. Erstligareif durch die Prüfung.
Gut zu wissen
Deine Fragen. Klare Antworten.
In aller Regel ja: Bei einer Neuerteilung nach § 20 FeV durchläufst du die Ausbildung erneut — Theorie, Pflichtfahrten und beide Prüfungen. Den genauen Umfang legt deine Führerscheinstelle im Einzelfall fest. Dein Fahrkönnen aus der Vergangenheit hilft dir dabei: Die Ausbildung geht meist deutlich schneller als beim Erstführerschein.
Sobald die Sperrfrist abgelaufen ist und — falls angeordnet — die MPU erfolgreich abgeschlossen wurde. Den Antrag bei der Führerscheinstelle kannst du oft schon etwas früher stellen. Im Erstgespräch klären wir, wann dein Starttermin realistisch ist.
Eine MPU-Vorbereitung führen wir nicht selbst durch, wir empfehlen dir aber zuverlässige Beratungsstellen. Wichtig: Wenn die MPU behördlich angeordnet wurde, muss sie abgeschlossen sein, bevor die Fahrausbildung beginnt.
Das hängt von deiner Fahrpraxis und deinem Lerntempo ab. Erfahrungsgemäß sind es mit regelmäßigem Training 2–4 Monate. Wer häufig Stunden bucht, schafft es schneller. Wir drücken nicht aufs Tempo — halten dich aber auch nicht unnötig auf.
In der Regel: Personalausweis, biometrisches Passfoto, Sehtest-Nachweis, ärztliches Attest, ein erweitertes Führungszeugnis und gegebenenfalls den MPU-Befund. Die genaue Liste hängt von deiner Behörde ab — wir gehen sie gemeinsam durch, bevor du einen Termin verbrennst.
Dein nächster Schritt
Ruf an. Wir hören zu.
Kein langes Formular, kein Termin, den du Wochen vorher buchen musst. Melde dich — wir klären gemeinsam, wie es weitergeht.
