§ 20 FeV · Neuerteilung nach Entzug
Neustart nach dem
Führerscheinentzug.
Du hast deinen Führerschein verloren — und willst zurück auf die Straße. Wir kennen den Weg. Kein Verhör, keine Wertung. Nur ein strukturierter Plan, wie du die Wiedererteilung nach §20 FeV angehst und besteht.
Was steckt dahinter
§ 20 FeV — Was das
bedeutet.
Wann gilt §20 FeV für dich?
- Dein Führerschein wurde gerichtlich oder behördlich entzogen
- Die Sperrfrist ist abgelaufen oder du hast eine MPU bestanden
- Du willst die Fahrerlaubnis neu beantragen — nicht nur verlängern
- Dein alter Schein gilt rechtlich als ungültig
- Die Behörde verlangt eine vollständige Neuausbildung
Was bei §20 anders läuft als beim Erstführerschein
- Du musst alle Pflichtfahrten neu absolvieren — auch wenn du jahrelang gefahren bist
- Theorie und Prüfung sind komplett neu zu machen
- Dein Fahrkönnen ist oft noch da — die Ausbildung passt sich an
- Wir begleiten auch den Behördenweg und MPU-Nachsorge
- Klarer Plan statt Raten: du weißt immer wo du stehst
Warum Erste Liga
Dein Neustart in
guten Händen.
Kein Urteil, kein Verhör
Was war, ist vorbei. Wir schauen nach vorne — was jetzt kommt, wie's schnell geht, was du konkret tun musst.
Behördenweg inklusive
Antrag, Formulare, Fristen, Führungszeugnis — wir sagen dir Schritt für Schritt was wann wo einzureichen ist.
Effizient zur Prüfung
Dein Fahrkönnen ist oft noch da. Wir bauen gezielt dort auf — und melden dich erst an wenn du wirklich bereit bist.
So läuft es
Von der Sperrfrist zur
neuen Fahrerlaubnis.
Lage klären, Plan machen.
Wir besprechen deinen Fall — Entzugsgrund, Sperrfrist, MPU-Status. Du weißt danach genau was vor dir liegt und wie wir's angehen.
Unterlagen, Antrag, Formalitäten.
Führungszeugnis, Sehtest, ärztliches Attest, Antrag bei der Führerscheinstelle — wir führen dich durch jeden Schritt.
Theorie & Fahrstunden — strukturiert.
Theorie nach aktuellem Lehrplan, Pflichtfahrten nach §17 FeV, alle Sonderfahrten. Dein Fahrlehrer weiß von Anfang an wo du stehst.
Erst anmelden wenn du bereit bist.
Wir melden dich an wenn wir beide sagen: du bist bereit. Kein Druck, kein Kalender-Optimismus. Erstligareif durch die Prüfung. 🎉
Lage klären, Plan machen.
Entzugsgrund, Sperrfrist, MPU-Status — danach weißt du was vor dir liegt.
Unterlagen, Antrag, Formalitäten.
Wir führen dich Schritt für Schritt durch den Behördenweg.
Theorie & Fahrstunden.
Alle Pflicht- und Sonderfahrten. Dein Fahrlehrer weiß wo du stehst.
Erst anmelden wenn du bereit bist. 🎉
Kein Druck, kein falscher Optimismus. Erstligareif durch die Prüfung.
Gut zu wissen
Deine Fragen.
Klare Antworten.
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Ja — bei einer Neuerteilung nach §20 FeV musst du die vollständige Ausbildung durchlaufen: Theorie, alle Pflichtfahrten und beide Prüfungen. Eine Anrechnung früherer Leistungen ist gesetzlich nicht möglich. Dein Fahrkönnen aus der Vergangenheit hilft dir aber — die Ausbildung geht in der Regel deutlich schneller als beim Erstführerschein.
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Sobald die Sperrfrist abgelaufen ist und — falls angeordnet — die MPU erfolgreich abgeschlossen wurde. Mit dem Antrag bei der Führerscheinstelle kannst du schon etwas früher beginnen. Im Erstgespräch klären wir genau, wann dein Starttermin realistisch ist.
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Wir führen keine MPU-Vorbereitung selbst durch, können aber zuverlässige Kontakte zu Beratungsstellen empfehlen. Wichtig: Die MPU muss vor Beginn der Fahrausbildung abgeschlossen sein, wenn sie behördlich angeordnet wurde.
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Das hängt von deiner Fahrpraxis und deinem Lerntempo ab. Erfahrungsgemäß dauert es mit regelmäßigem Training 2–4 Monate. Wer häufig Stunden bucht, kann das auch schneller schaffen. Wir drücken nicht aufs Tempo — aber wir halten dich auch nicht unnötig auf.
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In der Regel brauchst du: Personalausweis, biometrisches Passfoto, Sehtest-Nachweis, ärztliches Attest (Klasse B), erweitertes Führungszeugnis und ggf. den MPU-Befund. Die genaue Liste hängt von deiner Behörde ab — wir gehen das gemeinsam durch.
Dein nächster Schritt
Ruf an.
Wir hören zu.
Kein langes Formular, kein Termin den du Wochen vorher buchen musst. Ruf an — wir klären gemeinsam wie's weitergeht.