Zum Inhalt springen

Führerscheinklasse BF17 · Begleitetes Fahren ab 17

Mit 17 fahren. BF17. Klarer Vorteil.

Mit BF17 fährst du ab deinem 17. Geburtstag — begleitet von einem Erwachsenen. Bis zur ersten selbständigen Fahrt mit 18 sammelst du ein Jahr echte Praxis. Das ist ein riesiger Vorsprung.

  • Fahren ab 17
  • Mit Begleitperson
  • Ein Jahr Erfahrung mehr
  • Mit 18 allein

Alles auf einen Blick

Was du wissen musst.

Was BF17 bedeutet

  • Fahren ab dem 17. Geburtstag — begleitet
  • Immer mit qualifizierter Begleitperson: mind. 30 Jahre alt, seit 5 Jahren im Besitz der Klasse B
  • Die Begleitperson darf max. 0,5 Promille haben
  • Ab 18 fährst du selbständig — ohne Extra-Eintrag
  • Nach dem 18. Geburtstag ist es eine identische Fahrerlaubnis B

Voraussetzungen & Ablauf

  • Anmelden kannst du dich ab 16 Jahren und 6 Monaten
  • Die Prüfung ist ab dem 17. Geburtstag möglich
  • Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passfoto
  • Jede Begleitperson wird beim Straßenverkehrsamt eingetragen
  • Probezeit: 2 Jahre ab Prüfungsdatum

Warum Erste Liga

BF17. Echte Vorteile.

01

Ein Jahr Erfahrung mehr

Mit BF17 sammelst du ein volles Jahr echte Fahrpraxis, bevor du mit 18 allein losfährst. Das macht einen enormen Unterschied.

02

Weniger Nervosität

Wer mit 17 regelmäßig fährt, geht entspannter in die Prüfung — und danach selbstsicherer auf die Straße.

03

Versicherungsvorteil

Viele Versicherer belohnen BF17 mit günstigeren Tarifen. Frag bei deiner Versicherung nach — meistens lohnt es sich.

Wie es läuft

Schritt für Schritt. Kein Theater.

  1. Früh anmelden01 / 05

    Ab 16 Jahren und 6 Monaten.

    Frühzeitig anmelden, Unterlagen besorgen, Begleitperson eintragen lassen. So sitzt du direkt nach deinem 17. Geburtstag am Steuer.

  2. Ausbildung02 / 05

    Theorie & Praxis.

    Die vollständige Klasse-B-Ausbildung: Theorie, Sonderfahrten, Praxisstunden. Wie beim normalen B, mit einem klaren Ziel — so früh wie möglich fahren.

  3. Prüfung03 / 05

    Prüfung ab dem 17. Geburtstag.

    Theorie- und praktische Prüfung, genau wie bei Klasse B. Wir melden dich an, wenn du bereit bist — nicht weil das Datum es hergibt.

  4. Begleitet fahren04 / 05

    Erfahrung sammeln.

    Bis zum 18. Geburtstag fährst du mit deiner eingetragenen Begleitperson. Jede Stunde zählt — echte Straßenerfahrung, die dir keiner mehr nimmt.

  5. Ab 18 allein05 / 05

    Mit 18 allein. Sofort.

    Ab dem 18. Geburtstag fährst du ohne Begleitperson. Ohne Wartezeit, ohne Extra-Prüfung, ohne neuen Antrag. Einfach los.

Gut zu wissen

Deine Fragen. Klare Antworten.

Die Anmeldung ist ab 16 Jahren und 6 Monaten möglich. Die Prüfung selbst legst du ab dem 17. Geburtstag ab. Weil das Straßenverkehrsamt rund 4–6 Wochen für den Antrag braucht, lohnt sich der frühe Start.

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren die Klasse B besitzen und darf höchstens 0,5 Promille haben. Sie wird beim Straßenverkehrsamt namentlich eingetragen. Mehrere Begleitpersonen sind möglich.

Nein. Bis zum 18. Geburtstag fährst du ausschließlich mit einer eingetragenen Begleitperson. Ab dem 18. Geburtstag darfst du ohne jede Einschränkung alleine fahren.

Ja. BF17 und Klasse B197 lassen sich kombinieren. Du legst die Prüfung im Automatikfahrzeug ab und darfst danach trotzdem Schaltgetriebe fahren — ohne Code 78.

Viele Versicherer bieten BF17-Fahrern günstigere Einstufungen an, weil die Unfallzahlen dieser Gruppe nachweislich niedriger sind. Die Konditionen unterscheiden sich je nach Anbieter — frag konkret bei deiner Versicherung nach.

Bereit loszulegen?

Mit 17 los. BF17. Jetzt.

Frühzeitig anmelden lohnt sich — damit nichts hängt, wenn der 17. Geburtstag kommt. Wir besprechen alles in Ruhe zusammen.