Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis: Diese AGB gelten für Fahrausbildungsverträge sowie Online-Anfragen über die Website. Die jeweils aktuellen Preise ergeben sich aus dem Preisaushang und/oder der Online-Auswahl. Externe Gebühren (z.B. TÜV/Prüfstelle/Behörden) sind nicht von uns festgelegt.
1 | Bestandteil der Ausbildung
Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht.
Schriftlicher Ausbildungsvertrag
Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.
Vertragsschluss (Filiale / Online)
Filiale: Der Vertrag kommt zustande, sobald beide Parteien den Ausbildungsvertrag vereinbaren und die Anmeldung angenommen wird.
Online: Bei „Voranmeldung" handelt es sich um eine unverbindliche Anfrage. Bei „Vertrag online" gibst du einen verbindlichen Antrag ab; wir bestätigen die Annahme und die weitere Terminierung in Textform (z.B. per E-Mail), sofern keine Gründe entgegenstehen (z.B. fehlende Voraussetzungen, falsche Angaben).
Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsordnung, erteilt. Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.
Beendigung der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf von 12 Monaten seit Abschluss des Ausbildungsvertrages. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte maßgeblich, die durch den nach §32 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung ausgewiesen sind.
Eignungsmängel des Fahrschülers
Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen nicht erfüllt, so ist Ziffer 6 anzuwenden.
2 | Entgelte, Preisaushang
Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Externe Gebühren (z.B. TÜV/Prüfgebühren, Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde) sind separat zu entrichten und können sich ändern.
3 | Grundbetrag und Leistungen
a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung, mit Ausnahme der Vorstellung zur Prüfung und diese selbst.
Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, den im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse; die Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig.
Entgelt für Fahrstunden
b) Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten: die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts.
Absage von Fahrstunden
Kann ein Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage (48 Stunden) vor dem Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Bei Krankheit mit Attest entfällt die Entschädigung.
Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung
c) Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden abgegolten: die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt. Bei Wiederholungsprüfungen wird das Entgelt wie im Ausbildungsvertrag vereinbart erhoben.
4 | Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden der Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, das Entgelt für die Fahrstunde vor Antritt derselben und der Betrag für die Vorstellung zur Prüfung zusammen mit eventuell verauslagten Gebühren spätestens 3 Werktage vor der Prüfung fällig.
Online-Zahlung
Bei Online-Abschluss kann die Zahlung über einen Zahlungsdienstleister (z.B. SumUp) erfolgen. Bei nicht zustande kommendem Vertrag erstatten wir bereits gezahlte Beträge innerhalb angemessener Frist zurück.
Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich
Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.
5 | Kündigung des Vertrages
Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit ohne Angabe von Gründen, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Textform.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler:
a) trotz Aufforderung nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder sie um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,
b) die theoretische oder praktische Prüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt.
6 | Entgelte bei Vertragskündigung
Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler ohne durch vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein, steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
a) 1/5 des Grundbetrages — Kündigung nach Vertragsabschluss, aber vor Beginn der Ausbildung;
b) 2/5 des Grundbetrages — Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung, aber vor einem Drittel der Mindestunterrichtseinheiten;
c) 3/5 des Grundbetrages — Kündigung nach einem Drittel, aber vor zwei Dritteln der Mindestunterrichtseinheiten;
d) 4/5 des Grundbetrages — Kündigung nach zwei Dritteln, aber vor Abschluss der theoretischen Ausbildung;
e) voller Grundbetrag — Kündigung nach Abschluss der theoretischen Ausbildung.
Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder Schaden in der jeweiligen Höhe nicht oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler wegen vertragswidrigem Verhalten der Fahrschule, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Vorauszahlungen sind zurückzuerstatten.
7 | Einhaltung vereinbarter Termine
Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Wartezeiten bei Verspätung
Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrschüler nicht länger zu warten — die ausgefallene Fahrstunde wird nicht berechnet. Verspätet sich der Fahrschüler um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten; die ausgefallene Stunde wird entsprechend Ziff. 3b berechnet.
8 | Ausschluss vom Unterricht
Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen:
a) Wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht;
b) Wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind.
In diesem Fall hat der Fahrschüler drei Viertel des Fahrstundenentgelts als Ausfallentschädigung zu entrichten.
9 | Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen
Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet.
10 | Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen
Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgung und Schadensersatzpflicht zur Folge haben.
Kraftradausbildung
Geht bei der Kraftradausbildung und -prüfung die Verbindung zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer verloren, muss der Fahrschüler unverzüglich anhalten, den Motor abstellen und auf den Fahrlehrer warten.
11 | Abschluss der Ausbildung
Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt (§ 29 FahrlG). Der Fahrlehrer entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§ 6 FahrschAusbO).
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers und ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung und verauslagter Gebühren verpflichtet.
12 | Widerrufsrecht (nur bei Fernabsatz)
Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wenn du ausdrücklich verlangst, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausbildung beginnen, kann bei Widerruf Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen anfallen.
Muster-Widerrufsformular (optional)
Wenn du den Vertrag widerrufen willst, sende dieses Formular an:
Fahrschule Erste Liga, Hauptstr. 49, 40764 Langenfeld
E-Mail: info@fahrschule-ersteliga.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
—
Bestellt am / erhalten am: —
Name des/der Verbraucher(s): —
Anschrift: —
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): —
Datum: —
13 | Erfüllungsort und Gerichtsstand
Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland, oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.
14 | Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Die aktuelle Datenschutzerklärung findest du unter /datenschutz.
15 | Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16 | Hinweis zur Sprache
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.